Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten.
(Johann Wolfgang von Goethe)
Das Bedürfnis zur dauerhaften und gleichmäßigen Regelung der Verhältnisse innerhalb einer Gemeinschaft durch Gesetze ist alt. Verändert hat sich im Laufe der Zeiten lediglich die Person oder Legitimation des Gesetzgebers.
Nach der Wortherkunft bezeichnet der Begriff „Gesetz“ etwas Gesetztes, etwas Festgelegtes.
Ein Gesetz ist also im eigentlichen Sinn des Wortes eine Festlegung von Regeln.
Auch der Pächter eines Kleingartens muss verschiedene Gesetze und Verordnungen beachten, damit es zu einem dauerhaften und gleichmäßigen Zusammenleben im Kleingärtnerverein kommt.
An dieser Stelle haben wir die wichtigsten Vorschriften
- des Bundes
- des Land Sachsens
- der Stadt Riesa und
- des Kleingärtnervereins Dimmelsberg e.V.
zusammengefasst. |
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